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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Khogali IPE S.L., Apdo de Correos 584, E-29649 Mijas Costa, Spanien, geschäftstätig als HANDICAP-TRAVEL, steht als Vermittler zwischen dem Reisenden und den HANDICAP-TRAVEL Vertragshotels. Für den rechtsverbindlichen Abschluss der Buchung ist die Einverständniserklärung des Reisenden mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HANDICAP-TRAVEL unabdingbar erforderlich.
  2. Die genannten Bedingungen gelten für alle Buchungen, unabhängig davon, ob sie on-line, per e-mail, per Post, per Fax oder telephonisch durchgeführt wurden.
  3. HANDICAP-TRAVEL nimmt für den Reisenden nach Erhalt des Antragsformulars eine verbindliche Reservierung vor und übersendet dem Reisenden die Buchungsbestätigung mit den Reisebedingungen. Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflichtungen der mit angemeldeten Reisenden.
  4. Die Leistungsverpflichtung von HANDICAP-TRAVEL ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Hotels, Fluggesellschaften, Reedereien, Reiseveranstalter etc. sind nicht bevollmächtigt im Auftrag oder im Namen von HANDICAP-TRAVEL Zusicherungen zu geben.
  5. Die Angaben über Hotelbeschreibungen in den Prospekten sowie auf den Internet-Seiten stützen sich auf die Angaben der Hotels. HANDICAP-TRAVEL haftet nicht für den Inhalt und die Richtigkeit dieser Angaben. HANDICAP-TRAVEL haftet ebenfalls nicht für Druckfehler. HANDICAP-TRAVEL, als Vermittler, haftet nicht für mangelhafte, nicht erbrachte und nicht fristgerechte Leistungen der HANDICAP-TRAVEL Vertragshotels. Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz kann der Reisende nur gegenüber dem Hotel, der Fluggesellschaft bzw. der Reederei geltend machen.
  6. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des gesamten Reisepreises fällig, da HANDICAP-TRAVEL in entsprechender Höhe Anzahlungen gegenüber den Vertragspartnern erbringt. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Die kompletten Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Zahlung des Reisepreises zugesandt. Bei Buchungen kürzer als 6 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Ohne vollständige Bezahlung besteht für den Reisenden kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der Reiseleistung.
  7. HANDICAP-TRAVEL kann eine Preisänderung nur dann verlangen, wenn sich die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren, Steuern etc. erhöhen und zwischen der Buchungsbestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen. HANDICAP-TRAVEL unterrichtet den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der Preisänderung.
  8. Umbuchungen auf Wunsch des Reisenden werden, soweit terminlich noch möglich bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,-- Euro berücksichtigt. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können nur nach Stornierung der Reise zu den Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neu-Anmeldung erfolgen. Dies gilt jedoch nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  9. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
  10. wegen Krankheit oder aus anderen von HANDICAP-TRAVEL nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
  11. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber HANDICAP-TRAVEL von der Reise zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis 6 Wochen vor Reisebeginn, steht HANDICAP-TRAVEL die 15%-ige Anzahlung als Entschädigung für sich sowie den HANDICAP-TRAVEL Vertragspartnern zu. Bei einem Rücktritt von 6 bis 4 Wochen vor Reisebeginn beträgt die Entschädigung 25% des Reisepreises. Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn beträgt die Entschädigung 60% des Reisepreises.
  12. Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung ist der Reisende zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
  13. Ansprüche des Reisenden gegenüber HANDICAP-TRAVEL, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, verjähren nach 6 Monaten ab dem von HANDICAP-TRAVEL bestätigten und vorgesehenen Rückreisedatum.
  14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  15. unwirksam sein oder werden, behalten die restlichen Bedingungen ihre Gültigkeit. HANDICAP-TRAVEL behält sich vor, im Falle eines Rechtsstreites auch elektronische Beweismittel zu nutzen. Gerichtsstand ist ausschließlich Malaga (Spanien). Anwendbar ist ausschließlich spanisches Recht.
  16. Von HANDICAP-TRAVEL vermittelte Reiseleiter, Betreuungspersonal oder
  17. Hilfskräfte sind weder berechtigt noch bevollmächtigt vor, während oder nach der Reise Beanstandungen der Reisenden namens HANDICAP-TRAVEL anzuerkennen. Insbesondere sind die vermittelten Reiseleiter, Betreuungspersonal oder Hilfskräfte gegenüber dem Reisenden nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises sowie auf Schadensersatz, gleich aufgrund welchen Sachverhaltes und aus welchen Rechtsgründen, anzuerkennen.
  18. HANDICAP-TRAVEL ist stets bemüht den behinderten Reisenden einen
  19. erholsamen und reibungslosen Urlaub zu ermöglichen. HANDICAP-TRAVEL geht jedoch davon aus, dass jeder Reisende die Art und den Umfang seiner Behinderung sowie die hierfür notwendigen Anforderungen detailliert und wahrheitsgetreu im speziell hierfür zur Verfügung stehenden Anmeldeformular schildert. Die von HANDICAP-TRAVEL angebotenen Unterkünfte sind im Umfang der detaillierten Hotelbeschreibung behindertengerecht. Für Ausflüge und Leistungen die außerhalb der Buchungsbestätigung erbracht werden steht HANDICAP-TRAVEL nicht ein.
  20. HANDICAP-TRAVEL ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verändern. Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche Benachrichtigungen bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erhoben wird.
  21. Mündliche / telephonische Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Wegfall des Schriftformerfordernisses.

September 2004

 
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